BGBl. I Nr. 9/2011
Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG-Novelle 2010)
Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 75aneu
Pilotprojekte
Paragraph 75 a,
In Pilotprojekten des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zum Zwecke der Verbesserung der Kontrolle von Abfalltransporten sowie zur Reduktion von Verwaltungskosten können Daten über Abfalltransporte im Wege des elektronischen Registers verwendet, insbesondere übermittelt, werden. Im Rahmen dieser Projekte kann das Mitführen und Übermitteln von Informationen und Dokumenten auch gemäß EG-VerbringungsV entsprechend Artikel 26, dieser Verordnung in elektronischer Form erfolgen.