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BGBl. II Nr. 185/2012

kundgemacht 30.05.2012 RIS↗
NMS-Umsetzungspaket
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen erlassen und die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den Neuen Mittelschulen bekannt gemacht werden sowie die Leistungsbeurteilungsverordnung, die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, die Verordnung über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart, die Aufnahmsverfahrensverordnung, die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, die Verordnung über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen, die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, die Bildungsdokumentationsverordnung, die Verordnung über die Wahl der Schülervertreter und die Verordnung über die Wahl der Klassenelternvertreter geändert werden (NMS-Umsetzungspaket)
Kundmachung BGBl. II Nr. 185/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufnahms- und Eignungsprüfungen 7 § 0↗RIS↗
§ 1geändert
in Kraft 01.04.1997 – 31.08.2012 · idF BGBl. II Nr. 110/1997 · danach: BGBl. II Nr. 185/2012 § 1↗RIS↗
in Kraft 01.09.2012 – 20.04.2017 · idF BGBl. II Nr. 185/2012 · danach: BGBl. II Nr. 114/2017 § 1↗RIS↗
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Schlagworte
Aufnahmsprüfung