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BGBl. II Nr. 185/2012

kundgemacht 30.05.2012 RIS↗
NMS-Umsetzungspaket
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen erlassen und die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den Neuen Mittelschulen bekannt gemacht werden sowie die Leistungsbeurteilungsverordnung, die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, die Verordnung über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart, die Aufnahmsverfahrensverordnung, die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, die Verordnung über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen, die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, die Bildungsdokumentationsverordnung, die Verordnung über die Wahl der Schülervertreter und die Verordnung über die Wahl der Klassenelternvertreter geändert werden (NMS-Umsetzungspaket)
Kundmachung BGBl. II Nr. 185/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahl der Klassenelternvertreter 2 § 0↗RIS↗
§ 11geändertAbs 3 (neu)
in Kraft 01.09.1988 – 30.05.2012 · idF BGBl. Nr. 285/1988 · danach: BGBl. II Nr. 185/2012 § 11↗RIS↗
in Kraft 31.05.2012 – 12.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 185/2012 · danach: BGBl. II Nr. 264/2020 § 11↗RIS↗
§ 11.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1988 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Wahl der Klassenelternvertreter, BGBl. Nr. 446/1986, außer Kraft.
(3) § 1 Z 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.