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BGBl. II Nr. 281/2012

kundgemacht 28.08.2012
Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers TODTENHAUER bestimmt wird
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Mai 1977, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers TODTENHAUER bestimmt wird, aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 281/2012× zu Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers TODTENHAUER

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers TODTENHAUER neu