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Norm
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Fassungen
§ 3 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
BGBl
§ 3 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Judikatur
§ 3 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
§ 3 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 419/2012
kundgemacht 07.12.2012
RIS↗
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Kundmachung
BGBl. II Nr. 419/2012
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