BGBl. II Nr. 437/2012
Markscheideverordnung 2013 sowie Änderung der Bohrlochbergbau-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der eine Verordnung über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen 2013 (Markscheideverordnung 2013) erlassen wird und die Bohrlochbergbau-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13aufgehoben
Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders
Paragraph 13,
Grubenbaue an Begrenzungen von fremden Grubenmaßen, Überscharen, Gewinnungsfeldern, Abbaufeldern, Räumen, auf die sich genehmigte Gewinnungsbetriebspläne für das Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe beziehen, oder fremden Speicherfeldern sowie im Bereich von wichtigen Eintragungen des Bergbaukartenwerkes gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins bis 4 dürfen nur nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders aufgefahren werden.