BGBl. II Nr. 437/2012
Markscheideverordnung 2013 sowie Änderung der Bohrlochbergbau-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der eine Verordnung über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen 2013 (Markscheideverordnung 2013) erlassen wird und die Bohrlochbergbau-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21aufgehoben
Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen
Paragraph 21,
Für die Einmessung von Sonden- und Feldleitungen sowie von anderen erdverlegten Leitungen gelten die Paragraphen 3 bis 7, Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 19, Absatz eins, Die Lage erdverlegter Leitungen kann auch mit Suchgeräten festgestellt werden. Die Art (Methode) der Ermittlung der Lage ist im Bergbaukartenwerk festzuhalten.