BGBl. II Nr. 437/2012
Markscheideverordnung 2013 sowie Änderung der Bohrlochbergbau-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der eine Verordnung über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen 2013 (Markscheideverordnung 2013) erlassen wird und die Bohrlochbergbau-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 39aufgehoben
Datensicherung bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung
des Bergbaukartenwerkes
Paragraph 39,
Die Hard- und Software-Komponenten, die Zugriffsberechtigung und die Art der Datensicherung sind dokumentarisch festzuhalten. Bei Änderung einer Komponente sind die Sicherung und weitere Verwendung des bisherigen Datenbestandes zu gewährleisten. Die Rohdaten jeder Nachtrags- und Neuvermessung müssen durch Duplizierung oder auf eine andere gleichwertige Art gesichert werden.