BGBl. II Nr. 453/2012
Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV)
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung (ZZV)
neu
§ 2neu
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