BGBl. I Nr. 94/2012
Änderung des Bundes-Seniorengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
§ 1.
Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll sollen die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt und Maßnahmen zur Wahrung und Weiterentwicklung der Lebensqualität von Senioren gefördert werden.