BGBl. I Nr. 94/2012
Änderung des Bundes-Seniorengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16geändert
Geschäftsstelle
§ 16.
Bei der Führung der Bürogeschäfte wird der Bundesseniorenbeirat vom Bundesministerium für soziale Sicherheit Arbeit, Soziales und Generationen Konsumentenschutz unterstützt.