Absatz eins,Der Kalibrierschein besteht aus dem im Anhang dargestellten Deckblatt und hat zusätzlich die folgenden Angaben zu enthalten:
- Ziffer einseine Kurzbeschreibung des Kalibrierverfahrens;
- Ziffer 2die Darstellung der Ergebnisse der Kalibrierung in der unter Litera a, und/oder Litera b, angeführten Art und Weise:
- Litera ain Form von Zahlenwerten, Formeln samt Formelzeichenerklärung, Tabellen oder grafischen Darstellungen unter Nennung der Meßunsicherheiten und der relevanten Umgebungsbedingungen;
- Litera bmit einer Erklärung, daß der kalibrierte Gegenstand vorgegebenen meßtechnischen Anforderungen entspricht und einem Hinweis auf diese Anforderungen, wobei alle erforderlichen Kalibrierungen im Akkreditierungsumfang enthalten sein müssen, sowie die Nennung der Meßunsicherheiten und der relevanten Umgebungsbedingungen;
- Ziffer 3die Kalibriernummer (KNr.), die Kalibrierstellennummer (Nummer) auf Grund des Akkreditierungsbescheides sowie die Datumsangabe (Datum) auf jeder Seite sowie die Gesamtseitenzahl des Kalibrierscheines.