Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWerkstoffkunde,
- Ziffer 2Arbeitstechniken,
- Ziffer 3Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
- Ziffer 4Arbeitsvorgänge bei der Herstellung einer Beschichtung,
- Ziffer 5Arbeits- und Gesundheitsvorschriften (unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte),
- Ziffer 6berufsrelevante Reststoffe und Trennung, Verwertung sowie Entsorgung des anfallenden Abfalls.