BGBl. II Nr. 204/2013
Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) und der Verordnung zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG)
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) und die Verordnung zur Durchführung des Staatsanwaltschaftsgesetzes (DV-StAG) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 366geändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1 Z 1 bis Z 6, Z 7 bis Z 14 (neu); Abs 2 (neu)
3. R für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich mit Ausnahme der Berufungen: Nr. 108; Arbeits- und Sozialrechtssachen,
7. Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,
8. Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,
9. Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,
10. Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,
11. Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,
12. Uv für Unterhaltsvorschüsse,
13. Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Zivilsachen und
14. Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.
(2) Darüber hinaus sind das Register Ds für Disziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Kartellsachen zu führen.