BGBl. II Nr. 210/2013
Änderung der Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO), der Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO), der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V), der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) sowie Aufhebung der Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO), die Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO), die Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau (SFK-VO), die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V) und die Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) geändert werden und die Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
3. Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 7.
(1) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.