BGBl. II Nr. 293/2013
Änderung der Verordnung über die Einstufungsprüfung an Berufsschulen
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Einstufungsprüfung an Berufsschulen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertZ 1, Z 2
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für Einstufungsprüfungen an Berufsschulen als Voraussetzung für die Aufnahme in eine höhere als die erste Stufe bei