Absatz eins,Entsprechend dem Ort der Amtshandlung werden folgende Tarifarten unterschieden:
- Ziffer einsTarifart 1 für Amtshandlungen am Herstellungs- oder Aufstellungsort der Messgeräte im Inland gemäß Paragraph 33, Absatz eins, Ziffer 3, MEG oder für sonstige Amtshandlungen, die nicht im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder in den Eichämtern durchgeführt werden;
- Ziffer 2Tarifart 2 für Amtshandlungen in Abfertigungsstellen gemäß Paragraph 33, Absatz eins, Ziffer 2, MEG, wenn der Antragsteller alle zur Durchführung der Amtshandlung notwendigen Hilfspersonen und Hilfsmittel selbst beistellt;
- Ziffer 3Tarifart 3 für Amtshandlungen in Eichämtern oder im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gemäß Paragraph 33, Absatz eins, Ziffer eins, MEG.