BGBl. II Nr. 399/2013
Änderung der Zustellformularverordnung 1982
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Zustellformularverordnung 1982 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2geändertAbs 2
§ 2.
(1) Bei Zustellungen durch einen Zustelldienst sind die Formulare 1, 3/1 oder 3/2 sowie 4/1 oder 4/2 zu verwenden, bei Zustellungen durch Organe der Gemeinden die Formulare 1, 5 und 6. Bei Zustellungen durch Bedienstete der Behörden sind das Formular 1 und, sofern die für die Zustellung erforderlichen Angaben dem Zusteller nicht auf andere Weise bekanntgegeben werden, die Formulare 5 und 6 zu verwenden.
(2) Ausschließlich für die Zustellung von Reisepässen gemäß § 3 Abs. 9 des Paßgesetzes Passgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 839/1992, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres, BGBl. I Nr. 44/2006 161/2013, kann an Stelle der Formulare 3/1 und 3/2 das Formular 3/3 und an Stelle der Formulare 4/1 und 4/2 das Formular 4/3 verwendet werden.
Schlagworte