BGBl. II Nr. 402/2013
Änderung der Verordnung über die Einhebung vorläufiger Sicherheiten
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Einhebung vorläufiger Sicherheiten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
§ 1.
Bei Einhebung einer vorläufigen Sicherheit (§ 37a Abs. 1 und 2 VStG) und bei Beschlagnahme verwertbarer Sachen (§ 37a Abs. 3 VStG) ist das Formular 22 26 der Verwaltungsformularverordnung – VwFormV, BGBl. II Nr. 508/1999 400/2013, in der jeweils geltenden Fassung, zu verwenden.