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BGBl. II Nr. 43/2013

kundgemacht 30.01.2013 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Beförderung gefährlicher Güter geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 43/2013× zu GGBV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) 38 § 0↗RIS↗
§ 52neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 43/2013 § 52↗RIS↗

Übergangsbestimmungen

Paragraph 52,

Im Jänner 2013 dürfen Veranstalter von Gefahrgutlenker-Schulungen, die noch keinen Zugang zum elektronischen Bestellsystem gemäß Paragraph 23 c, haben, die vorläufige Bescheinigung ohne dessen Nutzung nach dem vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf seiner Homepage publizierten Muster ausstellen.