Bewilligung von Ausbildungsfahrten und
BGBl. II Nr. 489/2013
Änderung der Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (3. Novelle zur FSG-VBV)
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B geändert wird (3. Novelle zur FSG-VBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aufgehoben
Antragstellung
Paragraph eins,
Der Antrag auf
- Ziffer eins
- Ziffer 2Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B ist mit einem Formblatt, das die Inhalte des Musters von Anlage 1 Anmerkung, Anlage 1 nicht darstellbar) enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Antragsteller haben die jeweils von Ihnen auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Bewerber hat dabei den oder die Begleiter namhaft zu machen.