Absatz eins,Verlangt ein Patient ein Rezept, um es in einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zu verwenden, hat dieses mindestens zu enthalten:
- Litera aden Namen sowie Angaben zur beruflichen Qualifikation und Berufssitz des gemäß Paragraph eins, zur Verschreibung Berechtigten, samt dessen E-Mailadresse und Telefon- oder Fax-Nummer mit internationaler Vorwahl,
- Litera bden Namen und das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
- Litera cden von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen internationalen Freinamen (INN), falls ein INN für das Arzneimittel besteht, oder den einschlägigen chemischen Namen,
- Litera ddie Darreichungsform, Menge und Stärke des verordneten Arzneimittels,
- Litera edas Dosierungsschema,
- Litera fdas Ausstellungsdatum und
- Litera gdie Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur des Verschreibenden.