Absatz eins,Soweit dieses Bundesgesetz von Aspiranten spricht, sind damit auch Personen, die als Ausgleichsmaßnahme gemäß Paragraph 3 c, Absatz 7, des Apothekengesetzes eine einjährige fachliche Ausbildung in einer öffentlichen Apotheke oder Anstaltsapotheke wählen, gemeint.
BGBl. I Nr. 172/2013
Änderung des Gehaltskassengesetzes 2002
Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3aneu
Paragraph 3 a,
- Absatz 2,Soweit dieses Bundesgesetz von Apothekern spricht, sind damit auch Apotheker, die gemäß Paragraph 18, der Pharmazeutischen Fachkräfteverordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2011, vorübergehend und gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, tätig werden, gemeint.