BGBl. I Nr. 194/2013
Änderung des Besatzungsschädengesetzes, des Entschädigungsgesetzes ČSSR und des Verteilungsgesetzes Bulgarien
Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17geändertIII. Bundesverteilungskommission: Text
III. Bundesverteilungskommission.
§ 17.
Zur Verteilung Feststellung der im § 1 Abs. 3 genannten Mittel wird ist die Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen in Wien wieder errichtet. Sie entscheidet in Feststellungssenaten und in einem Verteilungssenat.