BGBl. I Nr. 40/2013
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 104aufgehoben
Entschädigung bei Angabe des Interesses an der Lieferung
Paragraph 104,
Bei Angabe des Interesses an der Lieferung kann über die in den Paragraphen 98, 100, 101 und 103 vorgesehenen Entschädigungen hinaus der Ersatz des weiteren nachgewiesenen Schadens bis zur Höhe des angegebenen Wertes beansprucht werden.