BGBl. I Nr. 40/2013
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 117aufgehoben
Vollziehung
Paragraph 117,
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, in zivilrechtlichen Belangen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, betraut.