BGBl. I Nr. 40/2013
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17aufgehoben
Platzreservierung
Paragraph 17,
Die Eisenbahn hat die Bestimmungen über die Reservierung von bestellten Plätzen im Tarif festzusetzen. In den Fahrplänen ist ersichtlich zu machen, in welchen Zügen Plätze reserviert werden.