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BGBl. I Nr. 40/2013

kundgemacht 25.02.2013 RIS↗Parlament↗
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 40/2013× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) aufgehoben § 0↗RIS↗
§ 84aufgehoben
in Kraft 01.09.1988 – 30.06.2013 · idF BGBl. Nr. 180/1988 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013 § 84↗RIS↗

Empfängeranweisung

Paragraph 84,

Hat die Eisenbahn Bestimmungen im Tarif festgesetzt, auf Grund deren der Empfänger dem Bestimmungsbahnhof ohne Änderung des Frachtvertrags Anweisungen erteilen kann, so darf sie diese nur ausführen, wenn die Sendung im Bestimmungsbahnhof angekommen und bis zum Beginn der Ausführung keine entgegenstehende nachträgliche Verfügung oder Anweisung des Berechtigten im Bestimmungsbahnhof eingelangt ist.