Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 40/2013

kundgemacht 25.02.2013 RIS↗Parlament↗
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 40/2013× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) aufgehoben § 0↗RIS↗
§ 85aufgehoben
in Kraft 01.09.1988 – 30.06.2013 · idF BGBl. Nr. 180/1988 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013 § 85↗RIS↗

Benachrichtigung von der Ankunft der Sendung

Paragraph 85,

  1. Absatz eins,Die Eisenbahn hat den Empfänger von der Ankunft der Sendung im Bestimmungsbahnhof während der Dienststunden der Güterabfertigungsstellen unverzüglich zu benachrichtigen und ihm, ausgenommen bei Benachrichtigung mit Telegramm, den Zeitpunkt des Ablaufs der Abnahmefrist, die Höhe eines Frachtzuschlags sowie eine auch nur vermutete Beschädigung oder Unvollständigkeit des Gutes mitzuteilen.
  2. Absatz 2,Die Eisenbahn muß den Empfänger nicht benachrichtigen, wenn
    1. Litera a
      der Absender die Angabe „bahnlagernd“ im Frachtbrief eingetragen hat,
    2. Litera b
      der Empfänger schriftlich auf die Benachrichtigung verzichtet hat,
    3. Litera c
      die Benachrichtigung nicht möglich ist oder
    4. Litera d
      das Gut dem Empfänger an der in Paragraph 89, vorgesehenen Stelle abgeliefert wird.
  3. Absatz 3,Die Benachrichtigung gilt als bewirkt
    1. Litera a
      bei Benachrichtigung mit Fernsprecher, Fernschreiber oder Datenübertragungsanlagen mit der Beendigung der Durchgabe,
    2. Litera b
      bei Benachrichtigung mit Telegramm vier Stunden und bei Benachrichtigung mit Benachrichtigungsschreiben durch die Post zwölf Stunden nach der Aufgabe,
    3. Litera c
      bei jeder anderen Art der Benachrichtigung mit der Übergabe des Benachrichtigungsschreibens.
  4. Absatz 4,Die Eisenbahn kann vom Empfänger für die Benachrichtigung eine Nebengebühr oder, sofern die Kosten durch diese Nebengebühr nicht gedeckt sind, diese Kosten erheben.