BGBl. I Nr. 40/2013
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9aufgehoben
Feiertage
Paragraph 9,
Feiertage im Eisenbahnverkehr sind die im Feiertagsruhegesetz 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 153, in der jeweils geltenden Fassung als Feiertage bestimmten Tage.