Absatz eins,Ein Ablieferungshindernis liegt vor, wenn
- Litera ader Empfänger nicht zu ermitteln ist,
- Litera bder Empfänger das Einlösen des Frachtbriefes verweigert,
- Litera cder Empfänger den Frachtbrief nicht innerhalb der von der Eisenbahn im Tarif festzusetzenden Einlösefrist einlöst oder
- Litera dvor Einlösen des Frachtbriefes durch den Empfänger die Ablieferung des Gutes aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.