Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 40/2013

kundgemacht 25.02.2013 RIS↗Parlament↗
Eisenbahnbeförderung und Fahrgastrechte sowie Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 40/2013× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz neu § 0↗RIS↗
§ 26neu
in Kraft ab 01.07.2013 · idF BGBl. I Nr. 40/2013 § 26↗RIS↗

Besondere Beförderungen

Paragraph 26,

  1. Absatz eins,Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können von diesem Bundesgesetz abweichende Vereinbarungen für die Beförderung von Gütern zwischen dem Eisenbahnunternehmen und dem Kunden festgelegt werden.
  2. Absatz 2,Befördert das Eisenbahnunternehmen als Stückgut aufgegebene Güter, so kann es darüber von diesem Bundesgesetz abweichende Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen festlegen.
  3. Absatz 3,Im Falle von Betriebsbeschränkungen kann das Eisenbahnunternehmen die Durchführung des Beförderungsvertrages ganz oder teilweise einstellen. Das ist nach Möglichkeit den betroffenen Kunden unverzüglich in angemessener Form mitzuteilen oder auf angemessene Weise zu veröffentlichen.