Absatz eins,Die Regelungen und Maßnahmen auf Grund der Paragraphen 28 bis 32 sowie die Regelung der Mehrverbrauchsgebühren (Paragraph 33,) gelten als Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen und der Gasversorgungsverträge.
BGBl. I Nr. 41/2013
Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012
Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 34neu
Allgemeine Bedingungen
Paragraph 34,
- Absatz 2,Kann ein Vertrag wegen Maßnahmen, die auf Grund der Paragraphen 28 bis 32 getroffen wurden, nicht oder nicht gehörig erfüllt werden, so entstehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Schuldner. Die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes werden hiedurch nicht berührt.