BGBl. I Nr. 61/2013
Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändert
§ 6.
Dem Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Umwelt Wirtschaft, Jugend und Familie und Jugend ist jährlich über die nach diesem Bundesgesetz gewährten Förderungen zu berichten.