die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
BGBl. I Nr. 69/2013
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013
Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27aufgehoben
Unterstützung der Erziehung
Paragraph 27,
Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
- Ziffer 3die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
- Ziffer 4die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
- Ziffer 5die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.