BGBl. I Nr. 72/2013
Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 31aufgehoben
Abschnitt römisch sieben
Abgabenrechtliche Bestimmung
Paragraph 31,
Befreiungsscheine, die für Jugendliche gemäß Paragraph 19, Absatz 7, von Amts wegen ausgestellt werden, sind von Gebühren befreit.