BGBl. I Nr. 102/2014
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Informationsordnungsgesetz – InfOG
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Zugangsberechtigung zu nicht-öffentlichen Informationen des Bundesrates
Paragraph 15,
Nicht-öffentliche Informationen des Bundesrates sind für die Mitglieder des Bundesrates, für von den Fraktionen namhaft gemachte Personen und für Bedienstete der Parlamentsdirektion, soweit dies zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlich ist, zugänglich und werden gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundesrates, Bundesgesetzblatt Nr. 361 aus 1988,, in der jeweils geltenden Fassung, verteilt.