BGBl. I Nr. 102/2014
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Informationsordnungsgesetz – InfOG
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 25neu
Amtshilfe
Paragraph 25,
Im Rahmen der Leistung von Amtshilfe dürfen nicht-öffentliche Informationen und gemäß Paragraph 9, klassifizierte Informationen des Nationalrates oder des Bundesrates nur weitergegeben werden, wenn das ersuchende Organ dies ausdrücklich begehrt und den erforderlichen Schutzstandard zu gewährleisten vermag. Im Begehren ist anzugeben, bis zu welcher Klassifizierungsstufe für einen ausreichenden Schutzstandard vorgesorgt ist.