der Verweis,
BGBl. I Nr. 2/2014
Wiederverlautbarung des Heeresdisziplinargesetzes 2002 (HDG 2002)
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der das Heeresdisziplinargesetz 2002 (HDG 2002) wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 46neu
Besonderer Teil
1. Hauptstück
Disziplinarstrafen
1. Abschnitt
Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst leisten
Arten der Strafen
Paragraph 46,
Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Geldbuße,
- Ziffer 3das Ausgangsverbot und
- Ziffer 4die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.