die Auflösung des Dienstverhältnisses,
BGBl. I Nr. 2/2014
Wiederverlautbarung des Heeresdisziplinargesetzes 2002 (HDG 2002)
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der das Heeresdisziplinargesetz 2002 (HDG 2002) wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 53neu
Entlassung
Paragraph 53,
Die Entlassung bewirkt
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Zurücksetzung auf den Dienstgrad Rekrut,
- Ziffer 3die Unfähigkeit, innerhalb von drei Jahren einen höheren Dienstgrad zu erlangen, und,
- Ziffer 4sofern dem Bestraften eine Abfertigung gebührt, den Entfall der Abfertigung.