Absatz eins,Verlangt ein Patient eine Verschreibung (Rezept), um sie in einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu verwenden, hat dieses mindestens zu enthalten:
- Litera aden Namen sowie Angaben zur beruflichen Qualifikation und Berufssitz des verschreibenden Arztes oder Zahnarztes, samt dessen E-Mailadresse und Telefon- oder Fax-Nummer mit internationaler Vorwahl,
- Litera bden Namen und das Geburtsdatum der Person, für die das Medizinprodukt bestimmt ist,
- Litera cdie Bezeichnung sowie gegebenenfalls weitere Angaben zur Identität des verschriebenen Medizinproduktes,
- Litera ddas Ausstellungsdatum und
- Litera edie Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur des Verschreibenden.