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BGBl. I Nr. 67/2014

kundgemacht 11.08.2014 RIS↗Parlament↗
Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sowie Aufhebung des Bundesgesetzes über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind und der Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert sowie das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken aufgehoben werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 67/2014× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 (LMKV) aufgehoben § 0↗RIS↗
§ 1aufgehoben
in Kraft 20.05.2008 – 12.12.2014 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2014 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung ist auf alle verpackten Waren (Lebensmittel) - ausgenommen Waren, die dem Weingesetz 1999 in der jeweils geltenden Fassung unterliegen - , die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen.
  2. Absatz 2,„Verpackt” (Absatz eins,) sind Waren, die in Behältnissen oder Umhüllungen beliebiger Art, deren Inhalt ohne Öffnen oder Veränderung der Verpackung nicht vermehrt oder vermindert werden kann, abgegeben werden sollen.
  3. Absatz 3,Bei allen personenbezogenen Formulierungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.