BGBl. II Nr. 160/2015
Änderung der Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, der Prüfungsordnung BMHS und der Prüfungsordnung Bildungsanstalten
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten, die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Bildungsanstalten geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 62geändertÜberschrift, Text
13. Unterabschnitt
§ 62.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ „Abschlussarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten den Pflichtgegenstand: besuchten Ausbildungsschwerpunkt.
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