Absatz eins,Die Prüfungsordnung muss eine theoretische und eine praktische Prüfung vorsehen, in denen Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten folgendes nachweisen:
- Ziffer einsAusreichende Kenntnisse der für die Führung von Jachten auf See maßgeblichen Verkehrsvorschriften und die erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse für sichere Schifffahrt auf See und
- Ziffer 2die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse in der Praxis.