Absatz eins,In der Lebensversicherung und in der Krankenversicherung haben die Kapitalerträge des technischen Geschäfts der Differenz aus Posten 2. „Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge“ gemäß Paragraph 146, Absatz 5, VAG 2016 und Posten 3. „Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen“ gemäß Paragraph 146, Absatz 5, VAG 2016 zu entsprechen.
BGBl. II Nr. 316/2015
Rechnungslegung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (VU-RLV)
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Rechnungslegung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (VU-RLV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30neu
Kapitalerträge des technischen Geschäfts
Paragraph 30,
- Absatz 2,In der Schaden- und Unfallversicherung sind als Kapitalerträge des technischen Geschäfts die Zinsenerträge aus Depotforderungen und die rechnungsmäßige Verzinsung der Deckungsrückstellung auszuweisen.
- Absatz 3,Eine von Absatz eins und 2 abweichende Ermittlung der Kapitalerträge des technischen Geschäfts ist zulässig. Diese ist jedoch im Anhang zu begründen und näher zu erläutern.