BGBl. II Nr. 382/2015
Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertAbs 1; Abs 2
§ 4.
(1) Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988 kürzen die jeweiligen Pauschbeträge, ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter) (AnmVertreter).(Anm. 1).
Anmerkung