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BGBl. II Nr. 414/2015

kundgemacht 15.12.2015 RIS↗
Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Verordnung des Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen
Kundmachung BGBl. II Nr. 414/2015× zu Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung der Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen neu § 0↗RIS↗