Absatz eins,Das Verfahren ist zu schließen, wenn
- Ziffer einsder Verbraucher seinen Antrag zurückzieht oder erklärt, das Verfahren nicht fortsetzen zu wollen,
- Ziffer 2der Unternehmer am Verfahren nicht teilnimmt oder erklärt, das Verfahren nicht fortsetzen zu wollen,
- Ziffer 3die AS-Stelle für die einlangende Beschwerde nicht zuständig ist,
- Ziffer 4ein Ablehnungsgrund nach Paragraph 6, Absatz 6, vorliegt oder
- Ziffer 5eine Einigung erzielt wurde oder der Einigungsversuch erfolglos verlaufen ist.