Absatz eins,Zuständige Behörde ist
- Ziffer einsfür die AS-Stellen gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2 bis 4 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und
- Ziffer 2in allen anderen Fällen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.