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BGBl. I Nr. 105/2015

kundgemacht 13.08.2015 RIS↗Parlament↗
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG sowie Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, des Gebührengesetzes 1957 und des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 105/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) neu § 0↗RIS↗
§ 30neu
in Kraft ab 14.08.2015 · idF BGBl. I Nr. 105/2015 § 30↗RIS↗

Unberechtigte Führung von AS-Stellen-Zeichen

Paragraph 30,

Wer ein AS-Stellen-Zeichen führt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 Euro zu bestrafen.